Sanierungsrechtliche Beratung / Restrukturierung
Die Kanzlei steht in eine wirtschaftliche Krise geratenen Unternehmen beratend zur Seite und unterstützt es bei der Sanierung und Restrukturierung. Mit dem praktizierten Beratungsansatz werden mehrere Zielrichtungen verfolgt: Die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens und die Vermeidung von haftungs- und strafrechtlichen Risiken für die Anteilseigner wie die Führungsebene.
Die Kanzlei begleitet Erwerber und Insolvenzverwalter beim Erwerb bzw. Verkauf von Unternehmen aus der Insolvenzmasse, entwickelt Auffanglösungen aus den eigenen Reihen oder unter Fremdbeteiligung, konzipiert und führt aber auch Sanierungs- und Umschuldungsverhandlungen mit Kreditinstituten und sonstigen Gläubigern.
Auf der privaten Ebene des Unternehmers steht voran die Analyse der Vermögenssituation und sodann die Beratung und Unterstützung bei einer Neuordnung der persönlichen Exponierung mit dem Ziel wirtschaftlicher Perspektive und Ordnung des familiären Vermögens.