Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Der unternehmerische Alltag schließt das Risiko ein mit, mit straf- oder ordnungsrechtlichen Anwürfen konfrontiert zu werden. Dies gilt umso mehr, als dass das Wirtschaftsleben immer mehr von Regelungen und Anordnungen durchzogen wird. Es gilt Fristen einzuhalten, diverse, als normal empfundene Vorgänge an die verschiedenen Register zu melden, Wettbewerbsregeln einzuhalten, Mitarbeiter zu schulen und nebenbei dem üblichen Geschäft nachzugehen. Aufgrund der Stellung als Unternehmen, Geschäftsführer oder Vorstand stehen Sie für die Ermittlungsbehörden stets erster Ansprechpartner im Fokus. Um solche Risiken von Beginn an zu vermeiden, können frühzeitig Compliance-System entwickelt und implementiert werden. Deuten sich Anhaltspunkte eines Handelns an, welches überprüft werden könnte, gilt es dieses zu identifizieren und nach Möglichkeit intern zu lösen. Aufgrund unseres interdisziplinären Zusammenschlusses von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben wir die Möglichkeit strafrechtlichen Anwürfen mit Kompetenz, Ruhe und vor allem Diskretion zu begegnen.