Steuerberatung

Die Steuerberatung beginnt mit fundierten Lohn- und Finanzbuchhaltung. Sie umfasst nicht nur die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, sondern auch die Prüfung von Steuerbescheiden und gegebenenfalls die Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen. Viele Schwierigkeiten lassen sich schon im Rahmen einer fundierten Beratung im Vorfeld steuerrelevanter Entscheidungen vermeiden. In unserer Kanzlei haben wir uns im Rahmen der Steuerberatung auf 3 Haupttätigkeitsbereiche spezialisiert.
 

Steuerberatung - Steuerveranlagung

Der erste Bereich ist die Steuerveranlagung. Wir entwickeln dabei sowohl für Unternehmen, als auch Privatpersonen Steuerstrategien und helfen bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform und Gesellschaftsstruktur. Diese Schritte sind nicht nur bei der Existenzgründung wichtig, sondern müssen fortlaufend überprüft werden. Weiterhin beraten wir Sie nicht nur bei der rechtlichen Ausgestaltung von Verträgen, sondern berücksichtigen auch steuerrelevante Aspekte.

Ein weiteres Feld der Steuerberatung bildet die Schnittstelle zum Erbrecht. Gerade für Unternehmer kann eine frühzeitige und wohlüberlegte Nachfolgegestaltung essentiell für das weitere Bestehen des Unternehmens sein. Bei plötzlichem Versterben des Unternehmers übernimmt die Nachfolge womöglich eine für die Position ungeeignete Person. Weiterhin können wir bei Fragen über die Höhe der Erbschaftssteuer hilfreich sein und ggf. auch eine Erbschaftssteueroptimierung durchführen.
 

Steuerberatung - Jahresabschlüsse

Den zweiten Bereich unserer Tätigkeit in der Steuerberatung deckt die Erstellung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen sowie Überschussrechnungen ab. Die Jahresabschlusserstellung soll nicht nur erfolgen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, vielmehr sollen Jahresabschlüsse auch wichtige Erkenntnisse für die Unternehmensoptimierung liefern.

Mit Hilfe sorgfältig erstellter Jahresabschlüsse kann ein realistischer Überblick über die Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Lage eines Betriebs geschaffen werden. Auf dieser Basis können sinnvolle Ziele und Entscheidungen getroffen werden. Daher sind Jahresabschlüsse auch bei Verhandlungen mit Banken von großer Bedeutung.
 

Steuerrechtliche Beratung

Wir stehen darüber hinaus auch bei der Betreuung bei Betriebsprüfugen zur Verfügung, führen Verhandlungen mit den Finanzbehörden oder vertreten Sie vor Finanzgerichten. Weiterhin begleiten wir Sie bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sowie im Falle steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren, beispielsweise bei Steuerhinterziehung oder durch Abgabe einer falschen bzw. unvollständigen Steuererklärung.

 

Unser Tätigkeitsbereich der Steuerberatung zusammengefasst in Stichpunkten:

Steuerveranlagung

Steuerstrategien für Privatpersonen und Unternehmen;
Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsstruktur
Beurteilung von Finanzierungsmodellen
Prüfung von steuerrelevanten Verträgen
Steuerliche Auswirkungen von Vermögensanlagemodellen
Besteuerung bei Unternehmensveräußerungen
Nachfolgegestaltung
Erbschaftsteueroptimierung
Besteuerung mit Auslandsberührung
Gemeinnützigkeit von Vereinen, Stiftungen und Kapitalgesellschaften

Jahresabschlüsse

Erstellen von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen und Überschussrechnungen

Steuerrechtliche Beratung

Fertigung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung
Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Erstellung von Steuererklärungen
Prüfung von Steuerbescheiden
Durchführung von Rechtsbehelfen
Betreuung bei Betriebsprüfungen
Verhandlung mit Finanzbehörden
Vertretung vor Finanzgerichten
Begleitung bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren